Umweltprämie/Abwrackprämie
Die Umweltprämie, umgangssprachlich auch als Abwrackprämie bezeichnet,
ist eine staatliche Prämie, die in Deutschland unter bestimmten Bedingungen
ausgezahlt wird. Sie wird im Rahmen des Konjunkturpakets II beim Kauf eines Neuwagens
oder Jahreswagens, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, und bei gleichzeitiger
Verschrottung eines Altautos gezahlt. Durch die Einführung der Abwrackprämie
soll der Absatz von Kraftfahrzeugen gefördert werden und gleichzeitig die
Verkehrsemission durch die Erneuerung der Fahrzeugflotte gesenkt werden. Ob sich
diese Vorstellungen durch die Abwrackprämie allerdings umsetzen lassen,
ist umstritten.
Das Bundeskabinett beschloss am 14. Januar 2009 die Einführung der Abwrackprämie.
Zunächst war der Förderrahmen auf 1,5 Milliarden Euro und damit auf
höchstens 600.000 Fahrzeuge begrenzt. Die Prämie beträgt im Einzelfall
2.500 Euro.
Am 25. März 2009 wurde die Abwrackprämie verlängert. Die Bundesregierung
einigte sich auf eine Aufstockung des Fördervolumens und sprach sich für
eine Verlängerung der Umweltprämie bis zum 31. Dezember 2009 aus.
Am 06. April 2009 einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, Finanzminister
Peer Steinbrück, Vizekanzler Frank Walter Steinmeier und Wirtschaftsminister
Karl-Theodor zu Guttenberg den Förderrahmen von 1,5 Milliarden Euro auf
5 Milliarden Euro zu erhöhen. Die Höhe der Umweltprämie blieb
bei 2.500 Euro.
Seit dem 20. März 2009 ist ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie
eingeführt worden. Um nun eine Reservierung für die Abwrackprämie
vorzunehmen, kann ab diesem Datum der Reservierungsantrag beim Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle online eingereicht werden. Das Online Formular
trägt den Namen „UMP-Neu“. Neben diesem Antrag müssen verschiedene
Dokumente vom Antragsteller eingereicht werden. Es ist vorgesehen, dass als Anlage
eine Kopie einer verbindlichen Bestellung für den Kauf eines Neufahrzeuges
oder eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages im pdf-Format als Anlage beigefügt
wird.
Mit dem Antrag und den beigefügten Unterlagen können sich die Antragsteller
zunächst einen Platz für die Bearbeitung der Abwrackprämie reservieren.
Die Prämie selbst wird allerdings erst dann ausbezahlt, wenn die Zulassung
des Neuwagens und die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt sind und beides
durch Dokumente nachgewiesen werden kann.
Sollte die Antragstellung im Internet in einer zumutbaren
Zeit nicht möglich
sein, kann in Ausnahmefällen der Antrag auch per Post übermittelt
werden.
Nach der Antragstellung erhalten die Antragsteller eine automatische Eingangsbestätigung
ihres Antrags. Die Bescheide für die Reservierung der Umweltprämie
werden anschließend in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und durch
die BAFA erteilt. Ab dem 16. April 2009 wird dann die Versendung der Reservierungsbescheide
erfolgen. Sind weitere Unterlagen erforderlich, müssen diese nach dem Erhalt
dieses Bescheides beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachgereicht
werden. Die Form, in der dies zu geschehen hat, ist auf der Webseite des BAFA
nachzulesen. Die Reservierung für den Erhalt der Abwrackprämie ist
für sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen alle für
diesen Ablauf vorgeschriebenen Dinge wie Kauf eines Neuwagens und Verschrottung
des Altfahrzeugs etc. erledigt werden. Zusammen mit dem Reservierungsbescheid
erhält jeder Antragsteller zusätzlich ein Verwendungsnachweis-Formular,
mit dem die dort genannten Nachweise bis zum 31. Januar 2010 vorzulegen sind.
Bis zum 28. April 2009 sind bereits 480.160 Anträge auf die Gewährung
der Abwrackprämie nach der alten Verfahrensweise im BAFA gestellt worden.
Durch das neue Reservierungsverfahren wurden bis zu diesem Stichtag 864.315 Anträge
auf die Gewährung der Abwrackprämie gestellt.
Bei den Anträgen, die bis Ende März beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle eingegangen sind, verteilten sich auf folgende Fahrzeughersteller:
Volkswagen, Opel, Hyundai, Ford, Skoda, Toyota, Fiat, Renault, Peugeot, Seat
und sonstige Hersteller.
Weitere Informationen zur Abwrackprämie
Als Altwagen gilt ein mindestens neun Jahre alter PKW. Die Erstzulassung muss
also vor dem 14.01.2009 (Stichtag für Kauf und Neuzulassung Neuwagen oder
Jahreswagen) stattgefunden haben.
Für die Beantragung der Abwrackprämie müssen folgende Papiere
eingereicht werden:
- Nachweis der Zulassung eines Neufahrzeuges auf den Antragsteller (Kopie Zulassungsbescheinigung
Teil I und II)
- bei Jahreswagen von Werksangehörigen die Bescheinigung, dass dieser Jahreswagen
auf einen Werksangehörigen zugelassen war
- Formular für den Verwendungsnachweis zusammen mit der Schredder-Erklärung
eines anerkannten Demontagebetriebes
- Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebes
- Kopie des Fahrzeugscheins mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung des
Fahrzeugs
- entwertetes Original des Fahrzeugbriefes
Fristen und Stichtage, die für den Erhalt der Abwrackprämie
zu beachten sind:
Stichtag für das Altfahrzeug: 14. Januar 2009 (Wurde das Auto bereits vorher
abgemeldet, ist die Beantragung der Abwrackprämie nicht möglich.)
Zum Zeitpunkt der Verschrottung muss das Fahrzeug mindestens ein Jahr lang, und
zwar ununterbrochen, auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein.
Das Altauto muss bis zum 31. Dezember 2009 verschrottet werden. Bis zu diesem
Zeitpunkt muss auch das Neuauto gekauft und zugelassen sein.
Autos mit Saisonkennzeichen oder roter 07er Nummer
Ebenfalls prämienberechtigt sind Autos, die vor ihrer Verschrottung mit
einem Saisonkennzeichen zugelassen waren. Nicht prämienberechtigt sind Autos
mit einer roten 07-er Nummer.
Pkw mit Lkw-Zulassung
Ein Pkw mit Lkw-Zulassung ist nicht prämienberechtigt.
Bedingungen für ein Neuauto
Im Sinne dieser Verordnung gilt als Neuwagen ein Fahrzeug, dass zum ersten Mal
in Deutschland zugelassen wird und das mindestens die Euro Norm 4 erfüllt.
Weiterhin fallen solche Fahrzeuge unter die Verordnung, die einmalig, längstens
allerdings für ein Jahr, auf einen Hersteller, Händler oder Werksangehörigen,
eine Autovermietung, Autobank oder Leasinggesellschaft zugelassen waren
Abwrackprämie und zusätzliche Prämie vom Autohersteller
Einige Autohersteller bieten eine eigene „Umweltprämie“ neben
der staatlichen Abwrackprämie an. Allerdings sollte hier das Kleingedruckte
genau überprüft werden, da die Gewährung dieses Rabattes meist
an den Erhalt der staatlichen Abwrackprämie gekoppelt ist.
Gebrauchtwagen statt Neuwagen
Wer sich trotz der staatlichen Abwrackprämie keinen Neuwagen zulegen möchte,
hat beim Gebrauchtwagenmarkt derzeit eine große Auswahl. Zahlreiche Internetportale
sind mit den bekannten Marken großer Fahrzeughersteller wie Mercedes, BMW,
Opel, VW, Mazda, Toyota, Alfa Romeo, Seat, Ford, Peugot und vielen anderen Fahrzeugen
anderer Hersteller reichlich gefüllt. Durch die einfache Bedienung der Gebrauchtwagenportale
ist es sehr bequem, sich seinen Gebrauchtwagen im Internet auszuwählen.
Einfach Preisvorstellung, Wunschmodell, Ausstattungswünsche und die Region
eingeben und schon werden mehrere Fahrzeugmodelle angezeigt. Zu diesen Modellen
kann man sich dann nähere Informationen anzeigen lassen und sich genauer über
den Zustand des Autos informieren. Auch wenn das gewünschte Modell vielleicht
gerade einmal nicht als Gebrauchtwagen vorrätig ist, lohnt es sich, am nächsten
Tag noch einmal vorbeizuschauen. Vielleicht erweckt aber auch ein ganz anderes
Fahrzeugmodell das Interesse, weil es exakt auf die Wünsche und Bedürfnisse
zugeschnitten ist. Auf jeden Fall lohnt sich das Recherchieren im Internet, um
die verschiedenen Modelle und Preise bequem miteinander zu vergleichen.
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Quelle: Wikipedia